Jugendstraftat

Eine Jugendstraftat ist eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung, die von einer Jugendlichen/einem Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren begangen wird.

Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

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Interessenten werden ersucht, die Bewerbung an das Gemeindeamt/Sekretariat zu übermitteln.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Amtsleiter Dr. Auer unter der Telefonnummer +43 662 851181 102 oder per E-Mail senden an gemeinde@wals-siezenheim.at

Das nachfolgende Bewerbungsformular ist verbindlich zu verwenden.

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