Adressänderung: Grundbuch

Allgemeine Informationen

Die Eigentümerin/der Eigentümer einer Liegenschaft muss im Fall einer Adressänderung einen schriftlichen Antrag auf Adressänderung an das Grundbuchsgericht stellen.

Dieser Antrag muss die genaue Angabe der Liegenschaft, bei der die Adressänderung durchgeführt werden soll, enthalten.

Sie können bei der Antragstellung die Hilfe einer Notarin/eines Notars oder einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.

Zuständige Stelle

Das Bezirksgericht, in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet

Keine Grundbuchsgerichte sind das Bezirksgericht für Handelssachen Wien, das Bezirksgericht für Strafsachen Graz und das Jugendgericht Graz.

Erforderliche Unterlagen

Hinweis

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden. Eventuell werden zusätzliche Unterlagen (z.B. Bestätigung der Abmeldung) benötigt. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim zuständigen Bezirksgericht.

Kosten

47 Euro Eingabegebühr; wenn nicht die Eingabe und sämtliche Urkunden im Elektronischen Rechtsverkehr übermittelt werden, erhöht sich die Eingabegebühr um 19 Euro.

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer

Nützliche Kontakte

Energieberatung Salzburg+43 662 8042 3151www.salzburg.gv.at/energieberatung
Land Salzburg, Abteilung 10, Planen, Bauen, Wohnen+43 662 80423000www.salzburg.gv.at
Umweltservice Salzburg+43 662 8888 438www.umweltservicesalzburg.at
Liste Energieausweisberechner www.energieausweise.net

Förderstellen

Biomasse/Solar/Wärmepumpe+43 662 8042 3791www.energieaktiv.at
Wohnbauförderung/Abteilung 10+43 662 8042 3000www.salzburger-wohnbauförderung.at
Umweltförderungen+43 1 31631www.umweltförderung.at