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Negativsteuer heißt eine Gutschrift, welche Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zusteht, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen.
Auch Pensionistinnen/Pensionisten mit geringer Pension können von einer solchen Gutschrift profitieren, vorausgesetzt sie haben Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und es ergibt sich eine Einkommensteuer unter null. Sie erhalten eine Gutschrift von 80 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 550 Euro. Die Rückerstattung vermindert sich um steuerfreie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen. Die Erstattung erfolgt im Wege der Veranlagung und ist mit der Einkommensteuer unter null begrenzt.
Seit dem Veranlagungsjahr 2016 müssen Pensionistinnen/Pensionisten keinen Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer mehr stellen. Sie erhalten automatisch einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück (sogenannte "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung").
Ausführliche Informationen zum Thema "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung ("automatischer Steuerausgleich")" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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