Allgemeines zur Arbeit als selbstständige Betreuungskraft

Wenn Sie als selbstständige Betreuungskraft tätig werden wollen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:

1. Gewerbeanmeldung

2. Finanzamt – Anzeige

3. Sozialversicherung (SVS) – Anzeige

4. Abschluss eines Werkvertrags ("Personenbetreuungs-Vertrag")

Achtung

Sind Sie ausländische Staatsbürgerin/ausländischer Staatsbürger, müssen Sie bereits im Vorfeld Folgendes erledigen:

Online-Ratgeber und -Rechner

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Nützliche Kontakte

Energieberatung Salzburg+43 662 8042 3151www.salzburg.gv.at/energieberatung
Land Salzburg, Abteilung 10, Planen, Bauen, Wohnen+43 662 80423000www.salzburg.gv.at
Umweltservice Salzburg+43 662 8888 438www.umweltservicesalzburg.at
Liste Energieausweisberechner www.energieausweise.net

Förderstellen

Biomasse/Solar/Wärmepumpe+43 662 8042 3791www.energieaktiv.at
Wohnbauförderung/Abteilung 10+43 662 8042 3000www.salzburger-wohnbauförderung.at
Umweltförderungen+43 1 31631www.umweltförderung.at